Die korrekte Betriebskostenerhebung

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Produktinformationen "Die korrekte Betriebskostenerhebung"

Auszug aus dem Text:
" ... welche Kosten sie umlegen dürfen und Mieter nicht ausreichend informiert sind, welche Kosten sie tragen müssen. Grundsätzlich gilt: Vermieter und Mieter können sämtliche Konditionen für die Betriebskostenerhebung im Mietvertrag individuell vereinbaren. Die einfachste Lösung besteht in der Entrichtung einer Pauschale, durch die sämtliche Ansprüche des Vermieters abgegolten sind. Sollte der Pauschalbetrag nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken, bleibt der Vermieter auf den Rechnungen sitzen. Aber auch der Mieter verzichtet dabei auf das Recht einer detaillierten, verbrauchsbezogenen Berechnung. Um das Mietverhältnis finanziell gerechter zu gestalten, vereinbaren die meisten Parteien daher monatliche Vorauszahlungen, die jährl ... "

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