Auch Hartz IV-Empfänger haben eine Kindes-Unterhaltspflicht

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Produktinformationen "Auch Hartz IV-Empfänger haben eine Kindes-Unterhaltspflicht"

Auszug aus dem Text:
" ... ein und zahlt den Kindes- Unterhalt solange, bis der Hilfebedürftige Sozialleistungsempfänger wieder eine Arbeit gefunden hat. Doch was geschieht, wenn man zwar Hartz IV Leistungen erhält und dennoch über ein Geringfügiges zusätzliches Einkommen verfügt? Hier urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Aktenzeichen: B 14 AS 34/07 R) eindeutig. Der Kläger erhält zwar ALG II Leistungen, kann jedoch kostenfrei in einer Wohnung leben. Zudem erhält der unterhaltspflichtige Vater einen Zuschlag durch das voran beanspruchte Arbeitslosengeld Eins. Der unterhaltspflichtige Mann verweigerte die Zahlung des Unterhaltes an das Kind. Auch das zuständige Jobcenter wollte nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen. So wurde sich durch alle Instanzen ... "

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