Abgaben aus der Erbschaftssteuer

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Produktinformationen "Abgaben aus der Erbschaftssteuer"

Auszug aus dem Text:
" ... Geschwister und deren Kinder mit den Stiefkindern und Stiefeltern zusammengefasst. Auch geschiedene Ehegatten gehören zur Steuerklasse II. Für die verschiedenen Steuerklassen gelten bei der Erbschaftssteuer unterschiedliche Freibeträge. Die Ehegatten der Verstorbenen können bis zu 307.000 Euro erben, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Bei den Kindern und Enkeln bleiben 205.000 Euro steuerfrei. Diejenigen, die zur Steuerklasse II gehören, können 10.300 Euro steuerfrei erben. Über diese Freibeträge wird im Bundestag im Rahmen angekündigter Gesetzesänderungen immer wieder diskutiert. Daneben steht den Kindern des Erblassers ein so genannter Versorgungsfreibetrag zu. Dieser ist in verschiedene Altergruppen unterteilt. Hier war die Überle ... "

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